Rechtsgebiete
Insolvenzrecht ist unser Schwerpunkt. Die sieben weiteren Rechtsgebiete sind die, die in einer Unternehmenskrise typischerweise zusammenwirken.
Übersicht
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Insolvenzrecht
Insolvenzantrag, Insolvenzverwaltung, Gläubigervertretung und Insolvenzanfechtung. Unser Schwerpunkt seit 2010.
Zum Rechtsgebiet -
Sanierung und Restrukturierung
Außergerichtliche Sanierung, StaRUG-Restrukturierung, Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren.
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Handels- und Gesellschaftsrecht
Gründung, Gesellschafterstreit, Geschäftsführerhaftung, Umwandlung und Unternehmenskauf.
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Arbeitsrecht in der Krise
Insolvenzarbeitsrecht, Kündigung, Sozialplan, Betriebsübergang und Insolvenzgeld.
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Steuerrecht
Steuerliche Folgen der Sanierung, Haftung für Steuerschulden, Steuerstrafrecht.
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Bank- und Kapitalmarktrecht
Kreditverträge, Sicherheiten, Kündigung von Darlehen und Bürgschaften in der Krise.
Zum Rechtsgebiet -
Immobilien- und Baurecht
Immobilien in der Insolvenz, Zwangsversteigerung, Bauträgerinsolvenz und Gewerbemiete.
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Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Nachlassinsolvenz, Erbausschlagung, Testamentsgestaltung und geregelte Nachfolge im Unternehmen.
Zum Rechtsgebiet
Insolvenzrecht
Wir beraten Geschäftsführer, Gesellschafter, Gläubiger und Privatpersonen in allen Phasen eines Insolvenzverfahrens. Von der Prüfung der Antragspflicht bis zur Restschuldbefreiung.
Leistungen
- Prüfung von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung (§§ 17, 19 InsO)
- Vorbereitung und Stellung des Insolvenzantrags (§ 15a InsO)
- Vertretung von Gläubigern, Forderungsanmeldung und Gläubigerausschuss
- Abwehr und Durchsetzung von Insolvenzanfechtungen (§§ 129 ff. InsO)
- Geschäftsführerhaftung und Zahlungsverbote (§ 15b InsO)
- Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung
Ihre Vorteile
- Drei Fachanwälte für Insolvenz- und Sanierungsrecht
- Erfahrung aus über 400 begleiteten Verfahren
- Kurzfristige Termine bei drohender Antragspflicht
Ansprechpartner
Häufige Fragen
Bei Zahlungsunfähigkeit spätestens drei Wochen, bei Überschuldung spätestens sechs Wochen nach Eintritt des Insolvenzgrundes (§ 15a Abs. 1 InsO). Die Frist darf nur ausgeschöpft werden, solange ernsthafte Sanierungsaussichten bestehen.
Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife müssen Geschäftsführer grundsätzlich persönlich erstatten (§ 15b InsO). Eine verspätete Antragstellung ist zudem strafbar (§ 15a Abs. 4 InsO).
Für Anträge seit dem 1. Oktober 2020 beträgt die Abtretungsfrist drei Jahre (§ 287 Abs. 2 InsO).
Sanierung und Restrukturierung
Eine Krise ist kein Endpunkt. Wir entwickeln mit Ihnen ein Sanierungskonzept und setzen es außergerichtlich oder im Rahmen der Eigenverwaltung um.
Leistungen
- Sanierungskonzepte nach IDW S 6 in Zusammenarbeit mit Steuerberatern
- Restrukturierungsplan und Stabilisierungsanordnung nach StaRUG
- Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren (§§ 270 ff. InsO)
- Verhandlungen mit Banken, Lieferanten und Sozialversicherungsträgern
- Insolvenzplan und übertragende Sanierung
- Sanierungsmoderation und Gläubigervereinbarungen
Ihre Vorteile
- Erhalt des Unternehmens und der Arbeitsplätze als Ziel
- Geschäftsführung bleibt in der Eigenverwaltung handlungsfähig
- Netzwerk aus Sanierungsberatern und Interimsmanagern
Ansprechpartner
Häufige Fragen
Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz gilt seit dem 1. Januar 2021. Es erlaubt eine Restrukturierung mit Mehrheitsentscheidung der Gläubiger, ohne dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Voraussetzung ist drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO).
In der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung verfügungsbefugt und wird von einem Sachwalter überwacht. In der Regelinsolvenz übernimmt ein Insolvenzverwalter die Leitung.
Handels- und Gesellschaftsrecht
Wir gestalten Gesellschaftsverträge, begleiten Umstrukturierungen und vertreten Gesellschafter und Organe in Streitigkeiten.
Leistungen
- Gründung und Gesellschaftsverträge (GmbH, GmbH & Co. KG, AG)
- Gesellschafterstreit, Ausschluss und Abfindung
- Geschäftsführer- und Vorstandshaftung (§ 43 GmbHG, § 93 AktG)
- Umwandlung, Verschmelzung und Spaltung nach UmwG
- Unternehmenskauf und Due Diligence, insbesondere aus der Insolvenz
- Handelsvertreter- und Vertriebsrecht
Ihre Vorteile
- Verzahnung mit dem Insolvenzrecht bei Krisen im Gesellschafterkreis
- Klare Vertragsgestaltung, die spätere Streitigkeiten vermeidet
- Erfahrung mit Distressed-M&A-Transaktionen
Ansprechpartner
Dr. Katharina BergmannFachanwältin für Handels- und GesellschaftsrechtE-Mail
Häufige Fragen
Bei Verletzung der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns (§ 43 Abs. 2 GmbHG). Typische Fälle sind unterlassene Buchführung, Zahlungen in der Krise und Verstöße gegen Weisungen der Gesellschafter.
Arbeitsrecht in der Krise
Personalmaßnahmen in der Krise müssen rechtssicher und schnell sein. Wir beraten Arbeitgeber, Insolvenzverwalter und Betriebsräte.
Leistungen
- Kündigungen und Massenentlassungsanzeigen (§ 17 KSchG)
- Interessenausgleich und Sozialplan (§§ 111 ff. BetrVG, § 123 InsO)
- Betriebsübergang nach § 613a BGB und übertragende Sanierung
- Transfergesellschaften und Kurzarbeit
- Insolvenzgeld und Vorfinanzierung (§ 165 SGB III)
- Geschäftsführer-Anstellungsverträge
Ihre Vorteile
- Verkürzte Kündigungsfristen im Insolvenzverfahren (§ 113 InsO) sicher genutzt
- Enge Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter
- Erfahrung aus Verfahren mit mehreren hundert Beschäftigten
Ansprechpartner
Sabine KesslerFachanwältin für ArbeitsrechtE-Mail
Häufige Fragen
Die Agentur für Arbeit zahlt Insolvenzgeld für die letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis (§ 165 SGB III). Der Antrag muss innerhalb von zwei Monaten nach Verfahrenseröffnung gestellt werden.
Steuerrecht
Jede Sanierung hat steuerliche Folgen. Wir beraten zu Sanierungserträgen, Geschäftsführerhaftung nach § 69 AO und vertreten Sie im Steuerstrafverfahren.
Leistungen
- Steuerfreiheit von Sanierungserträgen (§ 3a EStG, § 7b GewStG)
- Haftung für Steuerschulden (§§ 69, 34 AO)
- Vollstreckungsaufschub und Stundung gegenüber dem Finanzamt
- Umsatzsteuer im Insolvenzverfahren
- Selbstanzeige und Steuerstrafverfahren
- Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren
Ihre Vorteile
- Fachanwalt für Steuerrecht mit insolvenzrechtlicher Praxis
- Abstimmung mit Ihrem Steuerberater statt Doppelarbeit
- Frühzeitige Vermeidung von Haftungsbescheiden
Ansprechpartner
Dr. Markus HoffmannFachanwalt für SteuerrechtE-Mail
Häufige Fragen
Ja, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung (§ 69 AO). Häufigster Fall ist die nicht abgeführte Lohnsteuer.
Bank- und Kapitalmarktrecht
Banken sind in der Krise die wichtigsten Gesprächspartner. Wir verhandeln Stillhalteabkommen und prüfen Sicherheiten und Kündigungen.
Leistungen
- Stillhalte- und Sanierungsvereinbarungen mit Kreditinstituten
- Prüfung von Darlehenskündigungen (§ 490 BGB, Nr. 19 AGB-Banken)
- Bürgschaften, Grundschulden und Sicherungsübereignung
- Sanierungskredite und Überbrückungsfinanzierung
- Gläubigervertretung von Banken im Insolvenzverfahren
- Anlegerschutz und Prospekthaftung
Ihre Vorteile
- Verhandlungserfahrung mit allen großen Kreditinstituten
- Sicherheitenprüfung aus Sicht des Insolvenzrechts
- Schnelle Reaktion bei Kontosperrungen
Ansprechpartner
Julia NeumannFachanwältin für Bank- und KapitalmarktrechtE-Mail
Häufige Fragen
Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich, wenn sich die Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtern (§ 490 Abs. 1 BGB). Während ernsthafter Sanierungsverhandlungen kann die Kündigung jedoch treuwidrig sein.
Immobilien- und Baurecht
Immobilien sind in vielen Verfahren das wichtigste Vermögen. Wir begleiten Verwertung, Zwangsversteigerung und die Folgen einer Bauträgerinsolvenz.
Leistungen
- Freihändige Verwertung und Zwangsversteigerung (ZVG)
- Bauträgerinsolvenz und Erwerberansprüche
- Gewerbemietverträge und Sonderkündigungsrecht (§ 109 InsO)
- Grundschuldgläubiger im Insolvenzverfahren
- Bauvertragsrecht und Nachträge (§§ 650a ff. BGB)
- Kaufverträge und Rückabwicklung
Ihre Vorteile
- Zusammenarbeit mit Sachverständigen und Maklern
- Erfahrung mit Insolvenzen von Bauunternehmen und Bauträgern
- Schutz der Erwerber durch Sicherungsinstrumente
Ansprechpartner
Christian VogtImmobilien- und BaurechtE-Mail
Häufige Fragen
Das hängt vom Baufortschritt und von der Sicherung ab. Häufig kann der Insolvenzverwalter die Erfüllung wählen oder ablehnen (§ 103 InsO). Wir prüfen Ihre Ansprüche und Sicherheiten.
Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Überschuldete Nachlässe und ungeregelte Nachfolge gefährden Familien und Unternehmen. Wir gestalten vorausschauend und begrenzen Haftung.
Leistungen
- Nachlassinsolvenz und Haftungsbeschränkung der Erben (§§ 1975 ff. BGB)
- Erbausschlagung und Anfechtung
- Testament, Erbvertrag und Unternehmertestament
- Nachfolgeplanung und Übertragung von Gesellschaftsanteilen
- Pflichtteilsansprüche
- Testamentsvollstreckung
Ihre Vorteile
- Verbindung von Erbrecht und Gesellschaftsrecht
- Schutz vor Haftung für Nachlassverbindlichkeiten
- Steuerliche Abstimmung mit unserem Fachanwalt für Steuerrecht
Ansprechpartner
Sebastian LangErbrecht und UnternehmensnachfolgeE-Mail
Häufige Fragen
Grundsätzlich ja, auch mit dem eigenen Vermögen. Die Haftung lässt sich durch Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz auf den Nachlass beschränken (§ 1975 BGB).
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Ein Erstgespräch klärt, ob Antragspflicht besteht und welche Wege offen sind. Vertraulich, sachlich und kurzfristig.