Erstgespräch bei drohender Insolvenzantragspflicht innerhalb von 48 Stunden.Termin anfragen

Die Kanzlei

Wiedemann & Partner wurde 2010 von Johann Wiedemann an der Königsallee gegründet. Heute arbeiten neun Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit sechs Fachanwaltstiteln in der Kanzlei. Unser Schwerpunkt ist das Insolvenzrecht, ergänzt um die Rechtsgebiete, die in einer Unternehmenskrise zusammenwirken.

Grundsätze

Wofür wir stehen

Vier Grundsätze bestimmen unsere Arbeit. Sie gelten für jedes Mandat, unabhängig von seiner Größe.

  • Sachlich

    Wir sagen Ihnen, was rechtlich möglich ist und was nicht. Keine Versprechen, die das Berufsrecht verbietet und die wir nicht halten könnten.

  • Schnell

    In der Krise zählt jeder Tag. Erstgespräche innerhalb von 48 Stunden, Erreichbarkeit auch außerhalb der Bürozeiten in laufenden Verfahren.

  • Verzahnt

    Insolvenz, Gesellschaft, Arbeit, Steuer und Bank gehören zusammen. Bei uns sitzen die Fachanwälte dafür auf einem Flur.

  • Verschwiegen

    Die anwaltliche Verschwiegenheit gilt uneingeschränkt (§ 43a BRAO). Auch die Tatsache, dass Sie uns beauftragt haben.

Geschichte

Seit 2010 an der Königsallee

Aus einer Einzelkanzlei für Insolvenzrecht ist eine Partnerschaft mit neun Anwältinnen und Anwälten geworden.

  1. 2010

    Gründung durch Johann Wiedemann an der Königsallee

  2. 2013

    Thomas Brandt wird Partner, Aufbau des Bereichs Sanierung

  3. 2016

    Dr. Katharina Bergmann wird Partnerin, Gesellschaftsrecht

  4. 2020

    Erste Restrukturierungen nach dem StaRUG-Entwurf, Ausbau auf acht Anwälte

  5. 2026

    Handelsblatt: Deutschlands Beste Anwälte im Insolvenz- und Sanierungsrecht

Gründer

Johann Wiedemann

Johann Wiedemann ist Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht und wird regelmäßig vom Amtsgericht Düsseldorf als Sachwalter bestellt. Er gründete die Kanzlei 2010 mit dem Ziel, alle Rechtsgebiete einer Unternehmenskrise unter einem Dach zu bündeln.

Das Team
Johann WiedemannJohann WiedemannGründungspartner

Die beste Sanierung ist die, die man nicht braucht. Die zweitbeste beginnt, bevor die Antragspflicht eintritt.

Johann Wiedemann, Gründungspartner

Sprechen Sie mit uns

Ein Erstgespräch klärt, ob Antragspflicht besteht und welche Wege offen sind. Vertraulich, sachlich und kurzfristig.

Mandanten bewerten uns mit 5 von 5 Sternen

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