Mandantenhinweise
1. Erstberatung und Kosten
Ein Erstgespräch dient der ersten Einschätzung Ihres Anliegens. Für Verbraucher ist die Vergütung einer ersten Beratung gesetzlich begrenzt: höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer für ein erstes Beratungsgespräch, höchstens 250 Euro zuzüglich Umsatzsteuer für eine Beratung insgesamt (§ 34 Abs. 1 Satz 3 RVG). Für Unternehmen vereinbaren wir das Honorar für das Erstgespräch vorab. In jedem Fall nennen wir Ihnen den Betrag, bevor der Termin stattfindet.
2. Ablauf eines Mandats
- Anfrage: Sie schildern uns Ihr Anliegen per Telefon oder E-Mail. Wir prüfen, ob ein Interessenkonflikt besteht (§ 43a Abs. 4 BRAO).
- Erstgespräch: In der Kanzlei oder per Video. Sie erhalten eine erste rechtliche Einschätzung und einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen.
- Mandatierung: Sie unterzeichnen Vollmacht und Vergütungsvereinbarung. Wir legen die Akte an und benennen Ihren festen Ansprechpartner.
- Bearbeitung: Wir informieren Sie über jeden wesentlichen Schritt und stimmen Entscheidungen mit Ihnen ab.
- Abschluss: Nach Beendigung erhalten Sie eine Schlussabrechnung. Die Handakte wird nach § 50 BRAO sechs Jahre aufbewahrt.
3. Vergütung
Unsere Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer Vergütungsvereinbarung (§ 3a RVG). Im Insolvenz-, Sanierungs- und Gesellschaftsrecht schließen wir in der Regel Vergütungsvereinbarungen nach Stundensätzen ab, weil der gesetzliche Gegenstandswert den Aufwand oft nicht abbildet. Die Stundensätze nennen wir Ihnen vor Mandatserteilung. Für gerichtliche Verfahren gelten mindestens die gesetzlichen Gebühren (§ 49b Abs. 1 BRAO). Erfolgshonorare sind nur in den engen Grenzen des § 4a RVG zulässig.
4. Beratungshilfe und Rechtsschutzversicherung
Wer die Kosten einer Beratung nicht aufbringen kann, kann beim Amtsgericht seines Wohnsitzes einen Beratungshilfeschein beantragen (Beratungshilfegesetz). Für gerichtliche Verfahren kommt Prozesskostenhilfe in Betracht (§§ 114 ff. ZPO). Besteht eine Rechtsschutzversicherung, prüfen wir die Deckung vorab; Insolvenz- und Gesellschaftsrecht sind in vielen Policen ausgeschlossen, Arbeitsrecht und Erbrecht häufig versichert.
5. Ihre Mitwirkung
Eine erfolgreiche Vertretung setzt voraus, dass Sie uns vollständig und wahrheitsgemäß informieren, Unterlagen zeitnah übermitteln und uns über Änderungen Ihrer Erreichbarkeit unterrichten. Schriftstücke von Gerichten, Behörden und Gegnern leiten Sie bitte unverzüglich an uns weiter, weil sie Fristen auslösen können.
6. Fristen
Im Insolvenzrecht gelten kurze Fristen: Die Insolvenzantragspflicht beträgt höchstens drei Wochen (Zahlungsunfähigkeit) beziehungsweise sechs Wochen (Überschuldung) nach § 15a InsO. Forderungen sind innerhalb der im Eröffnungsbeschluss gesetzten Frist anzumelden. Kündigungsschutzklagen müssen innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden (§ 4 KSchG). Eine Erbschaft kann nur innerhalb von sechs Wochen ausgeschlagen werden (§ 1944 BGB). Wir überwachen alle Fristen in unserem Fristenkalender, sind aber auf Ihre rechtzeitige Information angewiesen.
7. Vollmacht
Für die Vertretung gegenüber Gerichten, Behörden und Dritten benötigen wir eine schriftliche Vollmacht. Sie ist auf das jeweilige Mandat beschränkt. Eine Vollmacht zur Entgegennahme von Geld erteilen Sie gesondert.
8. Kommunikation
Mit Gerichten kommunizieren wir über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Mit Ihnen kommunizieren wir per Telefon, E-Mail oder Video. Unverschlüsselte E-Mails sind auf dem Übertragungsweg nicht gegen Mitlesen geschützt. Für vertrauliche Unterlagen stellen wir Ihnen einen verschlüsselten Upload-Link zur Verfügung; auf Wunsch verschlüsseln wir E-Mails mit S/MIME oder PGP. Bitte teilen Sie uns mit, ob wir Sie per E-Mail kontaktieren dürfen.
9. Verschwiegenheit
Wir unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht (§ 43a Abs. 2 BRAO, § 203 StGB). Sie umfasst alles, was uns im Zusammenhang mit dem Mandat bekannt wird, auch die Tatsache der Mandatierung selbst. Auskünfte an Dritte, auch an Familienangehörige, erteilen wir nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.
10. Haftungsbeschränkung
Die Kanzlei ist als Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung organisiert (§ 8 Abs. 4 PartGG). Für Verbindlichkeiten aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen. Hierfür besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von 2.500.000 Euro je Versicherungsfall. Eine darüber hinausgehende Absicherung vereinbaren wir auf Wunsch für das einzelne Mandat (§ 52 BRAO).
11. Widerrufsrecht für Verbraucher
Wird ein Mandat mit einem Verbraucher ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (Telefon, E-Mail, Video) geschlossen, steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu (§§ 312g, 355 BGB). Beginnen wir auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vor Ablauf der Frist mit der Tätigkeit, schulden Sie für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen einen angemessenen Betrag. Die Widerrufsbelehrung erhalten Sie mit der Auftragsbestätigung.