Fragen und Antworten
Antworten auf die häufigsten Fragen aus Erstgesprächen, nach Themen gruppiert.
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Erstgespräch und Kosten
Für Verbraucher ist die Vergütung einer Erstberatung gesetzlich auf höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt (§ 34 Abs. 1 Satz 3 RVG). Für Unternehmen vereinbaren wir vorab ein Honorar. In beiden Fällen nennen wir den Betrag vor dem Termin.
Bei drohender Insolvenzantragspflicht in der Regel innerhalb von 48 Stunden, auch als Videokonferenz.
Insolvenz- und Gesellschaftsrecht sind in den meisten Rechtsschutzpolicen ausgeschlossen. Arbeitsrecht und Erbrecht können versichert sein. Wir prüfen die Deckung gern vorab.
Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung, meist nach Stundensätzen. Details finden Sie in den Mandantenhinweisen.
Insolvenz und Sanierung
Nur wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt. Die Höchstfristen betragen drei beziehungsweise sechs Wochen (§ 15a InsO). Wir prüfen die Insolvenzreife anhand Ihrer Zahlen und dokumentieren das Ergebnis.
In der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung im Amt, und über einen Insolvenzplan kann das Unternehmen erhalten werden. Alternativ kommt eine Restrukturierung nach dem StaRUG in Betracht.
Arbeitsverhältnisse bestehen fort. Löhne der letzten drei Monate vor Verfahrenseröffnung sichert das Insolvenzgeld. Kündigungen sind im Verfahren mit einer Frist von höchstens drei Monaten möglich (§ 113 InsO).
Forderungen werden schriftlich beim Insolvenzverwalter angemeldet, mit Grund und Betrag sowie Belegen. Die Frist ergibt sich aus dem Eröffnungsbeschluss. Wir übernehmen die Anmeldung und vertreten Sie in der Gläubigerversammlung.
Zusammenarbeit
Aktuelle BWA und Summen-Salden-Liste, Bankauszüge der letzten vier Wochen, offene Posten, Mahnungen und Kreditverträge. Fehlende Unterlagen sind kein Hindernis für den Termin.
Ja. Sanierungskonzepte und Liquiditätsplanungen erstellen wir gemeinsam mit Ihrem Steuerberater. So vermeiden wir Doppelarbeit.
Per Telefon, verschlüsselter E-Mail oder über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Unterlagen können Sie über einen verschlüsselten Upload-Link übermitteln, den wir Ihnen nach Mandatserteilung zusenden.
Sprechen Sie mit uns
Ein Erstgespräch klärt, ob Antragspflicht besteht und welche Wege offen sind. Vertraulich, sachlich und kurzfristig.